1. Der erste Schritt: Das Meldeformular ausfüllen
Über unser Meldeformular können Sie online alle wichtigen Details zum Falschparker eingeben. Dazu gehören unter anderem:
- Datum und Uhrzeit des Parkverstoßes
- Standort und Art des betroffenen Privatparkplatzes
- Fahrzeugkennzeichen und Fahrzeugtyp
- Beweisfotos, die den Verstoß klar dokumentieren
Das Formular ist einfach gestaltet und für jedermann verständlich. Es ist keine Anmeldung notwendig, und der Service ist komplett kostenlos. Durch diese strukturierte Eingabe stellen Sie sicher, dass alle relevanten Informationen vorliegen, um den Fall rechtssicher prüfen zu können.
2. Rechtliche Prüfung durch unsere Partneranwälte
Nach Eingang der Meldung prüfen erfahrene und spezialisierte Partneranwälte die Angaben unverzüglich. Dabei geht es insbesondere um:
- Die Rechtmäßigkeit der Meldung – es muss sich um eine Besitzstörung auf privatem Grund handeln, z. B. durch unerlaubtes Parken in der Garageneinfahrt oder auf einem Privatparkplatz (§§ 858, 862 BGB in Deutschland bzw. Besitzstörungsklage § 339 ABGB in Österreich).
- Die Vollständigkeit der Beweise – Beweisfotos müssen gut erkennbar und aussagekräftig sein, damit die Meldung Erfolg hat.
- Die Möglichkeit, einen Unterlassungsanspruch geltend zu machen, also den Falschparker rechtlich aufzufordern, das Wiederholen des Verstoßes zu unterlassen.
Das Besondere: Sie tragen kein Risiko. Die Überprüfung erfolgt kostenfrei. Nur wenn der Fall aussichtsreich ist, wird der nächste Schritt eingeleitet.
3. Kommunikation mit dem Falschparker und Durchsetzung der Ansprüche
Wenn eine Besitzstörung vorliegt und die Ansprüche begründet sind, übernehmen unsere Partneranwälte die Kontaktaufnahme zum Fahrzeughalter. Ziel ist es, außergerichtlich eine Klärung zu erreichen, ohne dass Sie selbst aktiv werden müssen.
Die Kommunikation erfolgt rechtssicher und respektvoll, um Konflikte zu vermeiden. Dabei wird der Falschparker über das rechtswidrige Verhalten informiert und aufgefordert, zukünftig zu unterlassen. Dies dient dem Schutz Ihrer privaten Parkfläche.
4. Anspruch auf Entschädigung
In vielen Fällen kann auch eine Entschädigung für die Besitzstörung geltend gemacht werden. Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen individuellen Fall, meist im Bereich von bis zu 40 Euro pro Verstoß.
Auch hier übernehmen unsere Partneranwälte für Sie die Geltendmachung und Durchsetzung. Für Sie als Betroffenen bleibt der gesamte Ablauf unkompliziert und kostenfrei.
5. Häufige Missverständnisse über Kosten und Risiken
- Keine Kosten für Sie: Die Nutzung des Meldeformulars sowie die Prüfung der Meldung durch Anwälte sind kostenlos. Es entstehen für Sie keine Gebühren.
- Kein Abschleppen durch Sie: Eigenmächtiges Abschleppen wird nicht empfohlen, da es rechtliche Risiken birgt. Unsere juristisch geschulten Partneranwälte übernehmen den rechtssicheren Umgang.
- Keine Denunziation: Der Service zielt darauf ab, Besitzrechte sachlich durchzusetzen – ohne Anprangerung oder Konflikte.
6. Unser Service für Gewerbekunden
Auch Unternehmen und Hausverwaltungen, die regelmäßig Falschparker auf ihren gewerblichen Parkflächen haben, profitieren von unserem professionellen Angebot. Über die Landing Page für Gewerbekunden erhalten Sie umfassende Unterstützung, inklusive persönlichen Service und Tipps für dauerhaften Schutz.
7. Wie Sie selbst erfolgreich melden können – Schritt für Schritt
Damit Ihre Meldung reibungslos bearbeitet werden kann, beachten Sie am besten unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden. Dort erfahren Sie, wie Sie Beweisfotos richtig aufnehmen, welche Angaben wichtig sind und wie der Ablauf insgesamt gestaltet ist.
8. FAQ – Die wichtigsten Fragen kurz beantwortet
- Fallen für mich als Melder Kosten an?
- Nein. Für Sie ist der Service komplett kostenlos – von der Meldung bis zur Prüfung durch unsere Partneranwälte.
- Muss ich den Falschparker selbst kontaktieren oder gar abschleppen?
- Nein. Sie überlassen das unserer erfahrenen Rechtsberatung. Eigenes Abschleppen ist riskant und nicht empfohlen.
- Kann ich auch wiederholt melden, wenn der Falschparker nicht reagiert?
- Ja. Wiederholte Verstöße können ebenfalls gemeldet und verfolgt werden.
- Ist der Service auch für private Mieter geeignet?
- Ja, sowohl Eigentümer als auch Mieter können Falschparker melden, wenn sie berechtigt sind, den Parkplatz zu nutzen.
9. Jetzt Falschparker kostenlos und rechtssicher melden
Sie sehen: Der Weg von der Meldung bis zur rechtssicheren Klärung ist unkompliziert, transparent und risikoarm. Schützen Sie Ihr Eigentum und Ihre Parkflächen mit unserem professionellen Service – ganz einfach online.
Jetzt Falschparker melden und Besitzstörung beenden