Falschparker melden – Schritt für Schritt erklärt
Richtig melden – so geht’s
Öffnen
Formular öffnen
Egal ob mobil oder am Desktop: Öffnen Sie das Meldeformular über unsere Website.
Ausfüllen
Daten eintragen
Tragen Sie die Adresse des Parkplatzes, Datum und Uhrzeit ein. Optional: kurze Beschreibung des Vorfalls (z. B. „Kundenparkplatz, seit 30 Minuten blockiert“).
Hochladen
Fotos hochladen
Laden Sie 1–2 klare Fotos hoch:
- Das Auto auf Ihrem Parkplatz (Fahrzeug + Umgebung erkennbar)
- Das Kennzeichen gut lesbar Optional: ein Foto vom „Privatparkplatz“- oder „Parken verboten“-Schild
Absenden
Absenden
Mit einem Klick wird Ihre Meldung übermittelt.
Fertig
Fertig
Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die weiteren Schritte. Für Sie bleibt es kostenlos – mit Aussicht auf Entschädigung.
Hinweis: Für Falschparker im öffentlichen Verkehrsraum (Straße) sind Polizei/Ordnungsamt zuständig. Unser Service gilt für private Stellplätze und private Ein-/Ausfahrten.
Richtig melden – so geht’s
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Egal ob mobil oder am Desktop: Öffnen Sie das Meldeformular über unsere Website.
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Daten eintragen
Tragen Sie die Adresse des Parkplatzes, Datum und Uhrzeit ein. Optional: kurze Beschreibung des Vorfalls (z. B. „Kundenparkplatz, seit 30 Minuten blockiert“).
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Laden Sie 1–2 klare Fotos hoch:
- Das Auto auf Ihrem Parkplatz (Fahrzeug + Umgebung erkennbar)
- Das Kennzeichen gut lesbar Optional: ein Foto vom „Privatparkplatz“- oder „Parken verboten“-Schild
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Mit einem Klick wird Ihre Meldung übermittelt.
Fertig
Fertig
Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die weiteren Schritte. Für Sie bleibt es kostenlos – mit Aussicht auf Entschädigung.
Typische Fehle: Das sollten Sie vermeiden
Unscharfe Fotos
Kennzeichen oder Fahrzeug nicht lesbar.
Nur das Kennzeichen fotografiert
Fahrzeug ohne Bezug zum Parkplatz.
Keine Adresse eingetragen
Meldung nicht verwertbar.
Falscher Parkplatz angegeben
Bearbeitung verzögert.
Zu dunkle/überblendete Aufnahmen
Details nicht erkennbar.
Mehrere Fahrzeuge auf einem Foto
Unklar, welches gemeint ist.
Typische Fehle: Das sollten Sie vermeiden
Unscharfe Fotos
Kennzeichen oder Fahrzeug nicht lesbar.
Nur das Kennzeichen fotografiert
Fahrzeug ohne Bezug zum Parkplatz.
Keine Adresse eingetragen
Meldung nicht verwertbar.
Falscher Parkplatz angegeben
Bearbeitung verzögert.
Zu dunkle/überblendete Aufnahmen
Details nicht erkennbar.
Mehrere Fahrzeuge auf einem Foto
Unklar, welches gemeint ist.
Fotoleitfaden – so werden Ihre Bilder anerkannt
So gelingt das perfekte Beweisfoto:
- Bitte so:
- Foto aus 2–3 m Abstand: Fahrzeug und Stellplatzumgebung sichtbar
- Kennzeichen scharf und vollständig
- Wenn vorhanden: Schild „Privatparkplatz“ oder Markierung mit im Bild
- Tageslicht oder gute Beleuchtung, kein Blitzspiegeln
- Bitte nicht:
- Nur auf das Kennzeichen zoomen
- Foto aus zu großer Distanz (Kennzeichen unlesbar)
- Nachts ohne Licht oder Gegenlicht
- Schräger Winkel, der den Bezug zum Parkplatz nicht zeigt
Rechtlicher Hintergrund – warum das erlaubt ist
Besitzstörung
Wer unberechtigt auf Ihrem privaten Parkplatz steht, verletzt Ihr Besitzrecht.
StVO & Straßenrecht
Regeln gelten auch für private Parkflächen, sofern entsprechend gekennzeichnet.
Rechtsgrundlage
Eigentümer, Mieter und Pächter dürfen unbefugt parkende Fahrzeuge rechtlich verfolgen.
Wir unterstützen
Ihre Meldung wird geprüft und rechtssicher an Partnerkanzleien weitergeleitet.
Wer darf melden?
Grundsätzlich darf jeder melden, dessen privater Stellplatz, Einfahrt oder Kundenparkplatz unrechtmäßig blockiert wird
Erlaubt
- Eigentümer : Wenn Ihnen der Parkplatz gehört, dürfen Sie melden.
- Mieter & Pächter : Auch mit einem gültigen Nutzungsrecht sind Sie berechtigt.
- Unternehmen & Gewerbe : Firmen können ihre Kunden- und Mitarbeiterparkplätze schützen.
Nicht erlaubt
- Privatpersonen ohne Nutzungsrecht : Nicht erlaubt – nur wer den Parkplatz tatsächlich nutzen darf, kann melden.
Wer darf melden?
Erlaubt
- Eigentümer : Wenn Ihnen der Parkplatz gehört, dürfen Sie melden.
- Mieter & Pächter : Auch mit einem gültigen Nutzungsrecht sind Sie berechtigt.
- Unternehmen & Gewerbe : Firmen können ihre Kunden- und Mitarbeiterparkplätze schützen.
Nicht erlaubt
- Privatpersonen ohne Nutzungsrecht : Nicht erlaubt – nur wer den Parkplatz tatsächlich nutzen darf, kann melden.
Welche Unterlagen/Fotos werden benötigt?
- Foto vom Auto auf Ihrem Parkplatz (Auto + Umgebung erkennbar)
- Kennzeichen klar sichtbar
- Optional: Foto vom Schild „Privatparkplatz“ / „Parken verboten“
- Formulardaten: Adresse, Uhrzeit, kurze Beschreibung
Der Ablauf – in ganz einfachen Worten
Handy nehmen
Zum Auto gehen
Foto Auto + Kennzeichen machen
Website öffnen, Formular aufrufen
Adresse, Uhrzeit & Beschreibung eintragen
Fotos hochladen
Formular absenden
Wir kümmern uns um den Rest
Was passiert nach Ihrer Meldung?
Eingegangen
Wir bestätigen den Eingang per E‑Mail.
Geprüft
Wir prüfen Fotos und Angaben.
Weitergeleitet
Partneranwälte übernehmen die rechtliche Durchsetzung.
Rückmeldung
Sie erhalten Updates, ggf. Entschädigung.
Für Sie bleibt der Service kostenlos. Keine Vorleistung, kein Kostenrisiko.
Häufige Fragen
Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.
Was kostet das Melden von Falschparkern?
Wer bekommt das Geld für das Melden von Falschparkern?
Wann erfolgt die Auszahlung?
„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst mitgeteilt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.
Für wen ist unser System geeignet?
Diesen Dienst darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.
Macht das Melden von Falschparkern viel Arbeit?
Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden via Messenger gemeldet werden. Einfach Beweisbilder anfertigen und schicken.
Ist das Melden von Falschparkern mit vielen Formalitäten verbunden?
Nein. Die komplette Kommunikation findet über Chats mit den hier angebotenen Messenger-Diensten statt. Im späteren Verlauf werden Sie ggf. noch von der Kanzlei, die Sie fortan bei Rechtsverfolgung von Falschparkern unterstützt, über den aktuellen Sachstand einer Meldung informiert.
Wen darf ich als Falschparker melden?
Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist bzw. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.
Muss jeder Falschparker separat gemeldet werden?
Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft bzw. Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung deutlich eingeschränkt werden würde.
Muss ich zum Melden von Falschparkern einen Vertrag abschließen?
Durch die Registrierung sowie das Übersenden von Beweisbildern wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln.
Wie ist der genaue Ablauf beim Melden von Falschparkern?
Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit den zuständigen Zulassungsstellen in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern – in solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung (s.o.). Erfahrungsgemäß lässt sich ein Fahrzeughalter aber bereits innerhalb von zwei bis vier Wochen ausfindig machen (je nach Auslastung der zuständigen Behörde).
Muss ich auf meinem Parkplatz besondere Schilder aufstellen, um hier melden zu können?
Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.
Warum kann ich pauschal bis zu 40 Euro verlangen, wenn ich einen Falschparker melde?
In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit einem Betrag bis 40 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert angenommen bzw. festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte (je nachdem, welchen Gesamtschaden er durch die konkret verursachte Parkdauer davonträgt).
Verleitet das nicht zur Förderung von „Denunziantentum“?
Wir distanzieren uns eindeutig von diesem eigentlich viel zu kurz gedachten Pauschal-Verdacht! Es geht hier vornehmlich um das Respektieren fremden Eigentums oder Besitzes, sprich das Recht eines Betroffenen auf den eigenen Stellplatz oder die eigene Zufahrt – und eben nicht darum, dass sich Mitbürger im öffentlichen Raum als „Hilfssheriff zum Schaden Anderer“ gerieren. Unsere Dienstleistung soll vielmehr die Rechtsposition des betroffenen Eigentümers, Besitzers sowie Pächters stärken und diesem am Ende des Tages Zeit, Nerven und vor allem Geld einsparen. Selbstredend, dass wir uns für entsprechende Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Raum nicht zuständig fühlen und bei diesbezüglichen Anfragen konsequent auf den Amtsweg verweisen.