Falschparker melden – Schritt für Schritt erklärt

Wenn jemand unberechtigt Ihren privaten Stellplatz oder Ihre Ein-/Ausfahrt blockiert, können Sie den Verstoß in wenigen Minuten melden. Der Service ist für Sie kostenlos und rechtssicher. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie Sie richtig vorgehen, welche Fotos benötigt werden und wer melden darf.

Richtig melden – so geht’s

Öffnen

Formular öffnen

Egal ob mobil oder am Desktop: Öffnen Sie das Meldeformular über unsere Website.

Ausfüllen

Daten eintragen

Tragen Sie die Adresse des Parkplatzes, Datum und Uhrzeit ein. Optional: kurze Beschreibung des Vorfalls (z. B. „Kundenparkplatz, seit 30 Minuten blockiert“).

Hochladen

Fotos hochladen

Laden Sie 1–2 klare Fotos hoch:

  • Das Auto auf Ihrem Parkplatz (Fahrzeug + Umgebung erkennbar)
  • Das Kennzeichen gut lesbar Optional: ein Foto vom „Privatparkplatz“- oder „Parken verboten“-Schild

Absenden

Absenden

Mit einem Klick wird Ihre Meldung übermittelt.

Fertig

Fertig

Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die weiteren Schritte. Für Sie bleibt es kostenlos – mit Aussicht auf Entschädigung.

Hinweis: Für Falschparker im öffentlichen Verkehrsraum (Straße) sind Polizei/Ordnungsamt zuständig. Unser Service gilt für private Stellplätze und private Ein-/Ausfahrten.

Richtig melden – so geht’s

Öffnen

Formular öffnen

Egal ob mobil oder am Desktop: Öffnen Sie das Meldeformular über unsere Website.

Ausfüllen

Daten eintragen

Tragen Sie die Adresse des Parkplatzes, Datum und Uhrzeit ein. Optional: kurze Beschreibung des Vorfalls (z. B. „Kundenparkplatz, seit 30 Minuten blockiert“).

Hochladen

Fotos hochladen

Laden Sie 1–2 klare Fotos hoch:

  • Das Auto auf Ihrem Parkplatz (Fahrzeug + Umgebung erkennbar)
  • Das Kennzeichen gut lesbar Optional: ein Foto vom „Privatparkplatz“- oder „Parken verboten“-Schild

Absenden

Absenden

Mit einem Klick wird Ihre Meldung übermittelt.

Fertig

Fertig

Wir prüfen Ihre Angaben und kümmern uns um die weiteren Schritte. Für Sie bleibt es kostenlos – mit Aussicht auf Entschädigung.

Hinweis: Für Falschparker im öffentlichen Verkehrsraum (Straße) sind Polizei/Ordnungsamt zuständig. Unser Service gilt für private Stellplätze und private Ein-/Ausfahrten.

Typische Fehle: Das sollten Sie vermeiden

Unscharfe Fotos

Kennzeichen oder Fahrzeug nicht lesbar.

Nur das Kennzeichen fotografiert

Fahrzeug ohne Bezug zum Parkplatz.

Keine Adresse eingetragen

Meldung nicht verwertbar.

Falscher Parkplatz angegeben

Bearbeitung verzögert.

Zu dunkle/überblendete Aufnahmen

Details nicht erkennbar.

Mehrere Fahrzeuge auf einem Foto

Unklar, welches gemeint ist.

Typische Fehle: Das sollten Sie vermeiden

Unscharfe Fotos

Kennzeichen oder Fahrzeug nicht lesbar.

Nur das Kennzeichen fotografiert

Fahrzeug ohne Bezug zum Parkplatz.

Keine Adresse eingetragen

Meldung nicht verwertbar.

Falscher Parkplatz angegeben

Bearbeitung verzögert.

Zu dunkle/überblendete Aufnahmen

Details nicht erkennbar.

Mehrere Fahrzeuge auf einem Foto

Unklar, welches gemeint ist.

Fotoleitfaden – so werden Ihre Bilder anerkannt

So gelingt das perfekte Beweisfoto:

Rechtlicher Hintergrund – warum das erlaubt ist

Besitzstörung

Wer unberechtigt auf Ihrem privaten Parkplatz steht, verletzt Ihr Besitzrecht.

StVO & Straßenrecht

Regeln gelten auch für private Parkflächen, sofern entsprechend gekennzeichnet.

Rechtsgrundlage

Eigentümer, Mieter und Pächter dürfen unbefugt parkende Fahrzeuge rechtlich verfolgen.

Wir unterstützen

Ihre Meldung wird geprüft und rechtssicher an Partnerkanzleien weitergeleitet.

Wer darf melden?

Grundsätzlich darf jeder melden, dessen privater Stellplatz, Einfahrt oder Kundenparkplatz unrechtmäßig blockiert wird

Erlaubt

Nicht erlaubt

Wer darf melden?

Grundsätzlich darf jeder melden, dessen privater Stellplatz, Einfahrt oder Kundenparkplatz unrechtmäßig blockiert wird

Erlaubt

Nicht erlaubt

Welche Unterlagen/Fotos werden benötigt?

Der Ablauf – in ganz einfachen Worten

Handy nehmen

Zum Auto gehen

Foto Auto + Kennzeichen machen

Website öffnen, Formular aufrufen

Adresse, Uhrzeit & Beschreibung eintragen

Fotos hochladen

Formular absenden

Wir kümmern uns um den Rest

Was passiert nach Ihrer Meldung?

Für Sie bleibt der Service kostenlos. Keine Vorleistung, kein Kostenrisiko.

Häufige Fragen

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Was kostet das Melden von Falschparkern?
Sowohl die Nutzung der Plattform, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung durch Partneranwälte sind und bleiben für den User kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie bestenfalls „on top“ vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.
Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.

„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst mitgeteilt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.

Diesen Dienst darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.

Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden via Messenger gemeldet werden. Einfach Beweisbilder anfertigen und schicken.

Nein. Die komplette Kommunikation findet über Chats mit den hier angebotenen Messenger-Diensten statt. Im späteren Verlauf werden Sie ggf. noch von der Kanzlei, die Sie fortan bei Rechtsverfolgung von Falschparkern unterstützt, über den aktuellen Sachstand einer Meldung informiert.

Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist bzw. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.

Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft bzw. Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung deutlich eingeschränkt werden würde.

Durch die Registrierung sowie das Übersenden von Beweisbildern wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln.

Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit den zuständigen Zulassungsstellen in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern – in solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung (s.o.). Erfahrungsgemäß lässt sich ein Fahrzeughalter aber bereits innerhalb von zwei bis vier Wochen ausfindig machen (je nach Auslastung der zuständigen Behörde).

Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.

In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit einem Betrag bis 40 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert angenommen bzw. festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte (je nachdem, welchen Gesamtschaden er durch die konkret verursachte Parkdauer davonträgt).

Wir distanzieren uns eindeutig von diesem eigentlich viel zu kurz gedachten Pauschal-Verdacht! Es geht hier vornehmlich um das Respektieren fremden Eigentums oder Besitzes, sprich das Recht eines Betroffenen auf den eigenen Stellplatz oder die eigene Zufahrt – und eben nicht darum, dass sich Mitbürger im öffentlichen Raum als „Hilfssheriff zum Schaden Anderer“ gerieren. Unsere Dienstleistung soll vielmehr die Rechtsposition des betroffenen Eigentümers, Besitzers sowie Pächters stärken und diesem am Ende des Tages Zeit, Nerven und vor allem Geld einsparen. Selbstredend, dass wir uns für entsprechende Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Raum nicht zuständig fühlen und bei diesbezüglichen Anfragen konsequent auf den Amtsweg verweisen.

Nach oben scrollen