Unterschied: Öffentlicher Verkehrsraum vs. privater Grund in Düsseldorf
Die Stadt Düsseldorf (wie alle Städte in Deutschland) regelt Parkverstöße im öffentlichen Straßenraum durch Ordnungsamt und Polizei. Falschparker auf öffentlichen Straßen, auf öffentlichen Parkflächen und Zonen unterliegen der Ordnungswidrigkeitsverfolgung. Hier können Bußgelder erhoben oder das Abschleppen durch die Ordnungsbehörde veranlasst werden.
Im Gegensatz dazu gilt auf privatem Grund – zum Beispiel:
- garageneinfahrten und private Stellplätze
- Kundenparkplätze von Einzelhandel oder Wohnanlagen
- Firmengelände und spezielle Parkflächen
rechtlich eine sog. Besitzstörung. Das bedeutet: Nur der Eigentümer oder Berechtigte kann gegen unberechtigte Parker vorgehen – das Ordnungsamt ist hier nicht zuständig, da es sich um privatrechtliche Belange handelt. Diese Besitzstörung ist nach den §§ 858, 862, 1004 BGB geregelt.
Wie hilft FALSCHPARKERMELDEN bei Besitzstörungen durch Falschparker?
Eigentümer oder Mieter, die von einem Falschparker betroffen sind, können mit dem Meldeservice von FALSCHPARKERMELDEN bequem und kostenlos den Vorfall melden. Der Ablauf erfolgt digital über das Meldeformular, in dem alle relevanten Informationen zum Fahrzeug, dem Standort, Datum und Uhrzeit sowie der Situation erfasst werden.
Wichtig ist, dass auch aussagekräftige Beweisfotos beigefügt werden – so kann der Sachverhalt eindeutig belegt werden. Die Rechtsanwälte der Partnerkanzleien prüfen die Meldung kostenfrei und übernehmen auf Wunsch die weitere Kommunikation mit dem Falschparker, um ihn aufzufordern, das Parken zu unterlassen. In geeigneten Fällen wird sogar eine Entschädigung geltend gemacht.
Tipps für aussagekräftige Beweisfotos und Standortdokumentation
Eine erfolgreiche Meldung hängt stark von der Beweislage ab. Nutzen Sie die folgenden Hinweise, um perfekte Fotos aufzunehmen:
- Kennzeichen gut lesbar: Achten Sie auf klarem Fokus und ausreichende Helligkeit, sodass das Nummernschild klar zu erkennen ist.
- Fahrzeug und Parkposition: Zeigen Sie, wie der Pkw auf dem privaten Grundstück oder auf der Zufahrt steht, am besten aus mehreren Perspektiven.
- Umgebung mitfotografieren: Dokumentieren Sie dabei auch typische Merkmale, die eindeutig den privaten Grund erkennbar machen (z. B. Gebäudeeinfahrt, Schilder „Privatparkplatz“ oder „Parken verboten“).
- Datum und Uhrzeit notieren: Falls möglich, sollte die Bilddatei das Aufnahmedatum enthalten oder ergänzend die Zeit im Meldesystem angegeben werden.
Weitere Hinweise und eine ausführliche Anleitung zum Meldeprozess finden Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Erklärung unter Wie gemeldet werden kann.
Wann wenden Sie sich an das Ordnungsamt und wann an FALSCHPARKERMELDEN?
In Düsseldorf gilt:
- Öffentlicher Raum (Straßen, öffentliche Parkplätze): Hier können Sie Falschparker direkt beim Ordnungsamt melden. Das Ordnungsamt kann Bußgelder verhängen oder das Abschleppen veranlassen.
- Privater Grund (Garagenzufahrt, Kundenparkplatz, Privatgrundstück): Hier sind Sie als Eigentümer oder Berechtigter selbst in der Verantwortung. Um rechtssicher vorzugehen, empfehlen wir die kostenfreie Nutzung des digitalen Meldeservices von FALSCHPARKERMELDEN. So vermeiden Sie Risiken und Aufwand, etwa von eigenmächtigem Abschleppen.
Fazit
Die Abgrenzung zwischen öffentlichem und privatem Parkraum ist entscheidend für die richtige Meldestelle bei Falschparkern in Düsseldorf. Von Ordnungsamt und Polizei werden nur Verstöße im öffentlichen Straßenverkehr verfolgt. Auf privatem Grund greift das Zivilrecht, weshalb Eigentümer oder Nutzer selbst aktiv werden müssen. Der digitale und kostenlose Service von FALSCHPARKERMELDEN unterstützt dabei, Besitzstörungen rechtssicher, einfach und ohne eigenes Risiko zu melden, inklusive Anfertigung von Beweisfotos und genauer Standortangabe. So kann effektiv gegen Falschparker vorgegangen werden, ohne Kosten und Aufwand für Eigentümer.
Weitere nützliche Informationen bieten Ihnen auch unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie das Angebot speziell für Gewerbekunden.