Falschparker auf Privatparkplätzen und Kundenparkplätzen in Essen
In Essen gibt es zahlreiche private Stellplätze, sei es in den Bereichen der Wohnsiedlungen oder in Geschäftsbereichen. Häufig nutzen Unbefugte diese Parkplätze ohne Erlaubnis, was nicht nur ärgerlich, sondern auch rechtlich problematisch ist. Das Melden eines Falschparkers auf einem Privatparkplatz ist über unsere Plattform entweder auf Basis eines Unterlassungsanspruchs gemäß BGB §§ 858, 862 möglich, oder Sie können sich rechtlichen Rat zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche holen.
Oftmals geschieht das Parken des Falschparkers in Bereichen, wo es besonders wichtig ist, dass die Zufahrt für Mieter oder Kunden gewährleistet ist. Wenn Sie solche Erfahrungen gemacht haben, melden Sie diese am besten direkt.
Was tun, wenn jemand auf Ihrem privaten Parkplatz parkt?
1. Beweisbilder anfertigen: Nehmen Sie Fotos von der Situation auf. Achten Sie darauf, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs gut lesbar ist und die Einfahrt oder der Parkplatz im Hintergrund sichtbar sind.
2. Rechtslage verstehen: In Essen sind Sie berechtigt, Falschparker zu melden, wenn Ihr Parkplatz ordnungsgemäß als privat gekennzeichnet ist. Es gibt keine rechtlichen Folgen für Sie, wenn Sie dies unter den Voraussetzungen tun.
3. Online Melden: Über unser Meldeformular können Sie Falschparker schnell und einfach melden. Die Kanzlei, mit der wir zusammenarbeiten, übernimmt die Kommunikation.
Wie funktioniert die rechtmäßige Meldung?
Die Meldung ist unkompliziert organisiert. Nachdem Sie die erforderlichen Informationen bereitgestellt haben (Adresse, Parkplatzdaten, Fotos), wird Ihr Fall an die zuständige Kanzlei weitergeleitet. Diese Kanzlei prüft rechtliche Ansprüche wie den Unterlassungsanspruch sowie mögliche Schadensersatzforderungen.
Vorteile des Formulars:
- Schnelle Bearbeitung innerhalb weniger Stunden.
- Komplette Unterstützung bei der Kommunikation.
- Mögliche Einforderung von Entschädigungen.
- Einfaches Meldeformular ohne versteckte Kosten.