Immer mehr Burladinger stehen vor dem Problem, dass ihre privaten Stellplätze oder Einfahrten von unberechtigten Fahrzeugen blockiert werden. Oftmals haben die betroffenen Eigentümer das Gefühl, dass ihnen nicht ausreichend geholfen werden kann, insbesondere wenn es um Falschparker auf privaten Flächen geht. Die Polizei und das Ordnungsamt sind für private Parkplätze nicht zuständig und können in diesen Fällen nicht helfen. Der Besitzstörer haftet nach Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB). Hierbei handelt es sich um eine Besitzstörung, für die wir Ihnen rechtliche Unterstützung bieten können.
Wenn das Auto eines Falschparkers Ihren Zugang oder Ihren Stellplatz blockiert, liegt eine Besitzstörung vor. Nach § 862 BGB dürfen Sie entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Ihre Rechte zu wahren. Unsere Dienstleistung bietet Ihnen eine kostenlose und rechtssichere Möglichkeit, solche Falschparker zu melden und diese rasch aus Ihrem Bereich zu entfernen.
Ein FAQ-Bereich mit den häufigsten Fragen zum Thema Falschparker in Burladingen ist hier ebenso wichtig. Wie erkennen Sie einen Falschparker? Was kann man tun, wenn regelmäßig Falschparker auf Ihrem Parkplatz stehen? Welche Risiken bestehen, wenn Sie selbst einschreiten? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir in unseren rechtlichen Informationen.