Tipps für Falschparker auf Privatparkplätzen in Burgbernheim
Diese Seite informiert Sie über Ihre Rechte als Eigentümer eines privaten Parkplatzes in Burgbernheim und wie Sie effektiv gegen Falschparker vorgehen können. Wenn ein Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem zuständigen Grundstück parkt, haben Sie nach den Regelungen des BGB (§ 858 ff.) das Recht, diesem Einhalt zu gebieten.
In vielen Fällen wird leider fälschlicherweise angenommen, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Dies ist jedoch nicht der Fall, da das Ordnungsamt nur für den öffentlichen Raum verantwortlich ist. Das bedeutet, dass alles, was auf Ihrem eigenen Grundstück geschieht, privat geregelt werden muss.
Ein sinnvolles Vorgehen ist es, den Fahrzeughalter freundlich zu informieren, dass er auf einem privaten Parkplatz parkt. Wenn dies nicht hilft, können Sie über unser Meldeformular rechtssicher und kostenlos handeln.
Das Melden von Falschparkern erfolgt einfach online über unsere Webseite. Es ist wichtig zu beachten, dass für die Meldungen keine App erforderlich ist. Sie können alles direkt über die Webseite abwickeln.