Falschparker auf jedem privaten Stellplatz
Wenn jemand unberechtigt Ihren privaten Stellplatz oder Ihre Ein-/Ausfahrt blockiert, können Sie den Verstoß in wenigen Minuten melden. Der Service ist für Sie kostenlos und rechtssicher. Die Polizei und das Ordnungsamt greifen lediglich auf öffentlichen Straßen ein. Bei privaten Stellplätzen sichern wir Ihnen rechtlich geprüfte Unterstützung durch Anwälte – bundesweit.
So funktioniert’s in Breuberg
In nur 3 Schritten können Sie Falschparker melden und sich eine mögliche Entschädigung sichern. Wenn Ihr Parkplatz unbefugt besetzt ist, klicken Sie einfach auf das Meldeformular und geben die erforderlichen Daten ein.
Wir empfehlen, ein Foto des falschparken Fahrzeugs zu machen. Achten Sie darauf, das Kennzeichen klar zu erkennen.
Hier sind einige Tipps zur Meldung: Halten Sie alle wichtigen Informationen bereit, einschließlich des genauen Standorts und der Zeit des Verstoßes.
Rechtliche Grundlagen
In Deutschland sind Sie berechtigt, Falschparker auf Ihren privaten Parkplätzen nach BGB §§ 858, 862, 1004 zu melden. Die Rechtslage erlaubt es Ihnen, unter Umständen sogar Entschädigungen einzufordern. Dies gilt beispielsweise für Kundenparkplätze oder Einfahrten zu besonderen Gelegenheiten.