Was tun bei Falschparkern auf Kundenparkplätzen in Braunschweig?
Wenn Sie in Braunschweig einen Falschparker auf Ihrem Kundenparkplatz bemerken, ist schnelles Handeln gefragt. Viele glauben, dass das Ordnungsamt für solche Fälle zuständig ist, doch das ist nicht der Fall. Das Ordnungsamt in Braunschweig kümmert sich nur um den öffentlichen Raum. Bei privaten Stellplätzen haben Sie die Möglichkeit, rechtliche Schritte einzuleiten und die Unterstützung unserer Partnerkanzleien in Anspruch zu nehmen.
Um einen Falschparker zu melden, sollten Sie zunächst Beweisfotos anfertigen. Diese Fotos sollten das illegitim parkende Fahrzeug sowie die Umgebung zeigen, um den Kontext klarzustellen. Damit belegen Sie, dass der Parkplatz tatsächlich privat ist und nicht für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Der nächste Schritt ist die Meldung über unser Online-Formular, das Sie direkt auf unserer Webseite finden können.
Nachdem Sie das Formular ausgefüllt und abgeschickt haben, werden unsere Partneranwälte den Fall prüfen und sich mit dem Falschparker in Verbindung setzen. Dies kann zu einem Unterlassungsanspruch führen, wodurch verhindert wird, dass das Fahrzeug erneut auf Ihrem Parkplatz abgestellt wird.
Privater Raum vs. öffentlicher Raum in Braunschweig
Es ist wichtig zu wissen, dass es einen klaren Unterschied zwischen privatem und öffentlichem Raum gibt. Parken auf Privatparkplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt, wenn dafür keine Erlaubnis vorliegt, während es auf öffentlichen Straßen unterschiedliche Regelungen gibt. Sollten Sie bei einem Falschparker auf Ihrem privaten Grundstück keine Unterstützung durch das Ordnungsamt erhalten, sind Sie rechtlich berechtigt, selbst zu handeln.
Unterlassungsanspruch und Entschädigung in Braunschweig
Wenn Sie Falschparker auf Ihrem Parkplatz in Braunschweig melden, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Dauer des Parkverstoßes und die finanziellen Schäden, die Ihnen durch den Falschparker entstanden sind.
Ein Beispiel: Wenn ein Strafzettel aufgrund von Falschparken ausgestellt wird oder wenn die Nutzung Ihres Parkplatzes eingeschränkt war, können Sie gegebenenfalls Schadensersatz fordern. Ihre Umstände werden von unseren Partneranwälten in Braunschweig geprüft, die Ihnen nicht nur bei der Meldung, sondern auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sind.