Falschparker auf Ihrem privaten Stellplatz
Das Parken auf Privatflächen, wie etwa in Einfahrten oder auf Kundenparkplätzen, ist kein Kavaliersdelikt. Jeder, der unberechtigterweise einen privat genutzten Stellplatz blockiert, begeht eine Besitzstörung gemäß §§ 858 ff. BGB (Deutschland) bzw. § 339 ABGB (Österreich). Hier erfahren Sie, wie Sie solche Verstöße melden können und welche rechtlichen Schritte Ihnen zustehen.
So melden Sie Falschparker in Bogen
Um einen Falschparker zu melden, benötigen Sie Beweisbilder, die die Situation dokumentieren. Nutzen Sie dabei bitte unser einfaches Meldeformular. Nach der Überprüfung unterstützen Sie unsere Partneranwälte dabei, Ihren Anspruch durchzusetzen. Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie diese Meldung funktioniert? Dann besuchen Sie unsere Seite So funktioniert’s.
Ihre Rechte als Parkplatzbesitzer in Bogen
Es ist wichtig zu wissen, dass die Behörden wie das Ordnungsamt oder die Polizei nur im öffentlichen Raum tätig werden. Bei Falschparkern auf Privatgrund haben Sie das Recht, selbst zu handeln. Dies geschieht oftmals über rechtliche Schritte, die sich gegen den Falschparker richten. Dabei ist die Frist zum Handeln entscheidend.
Blockierte Einfahrten und Kundenparkplätze
Wenn Ihre Garagenzufahrt oder ein Kundenparkplatz durch Falschparker besetzt ist, können Sie dies ebenfalls melden. Schützen Sie Ihre Zufahrt und sorgen Sie dafür, dass der Platz für berechtigte Nutzer frei bleibt.
Wir empfehlen zudem, Ihre Parkplatzschilder deutlich sichtbar anzubringen, um Ihre Eigentumsrechte zu unterstreichen. Dies erleichtert sowohl die Meldung als auch die Durchsetzung Ihrer Ansprüche.