Falschparker auf Privatparkplätzen – Was Sie wissen sollten
Die Situation ist frustrierend: Jemand parkt unerlaubt auf Ihrem Parkplatz oder blockiert den Zugang zu Ihrer Einfahrt in Bischofsheim in der Rhön? Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern stellt auch eine Besitzstörung dar (§§ 858 ff. BGB). In diesem Fall dürfen Sie eigenständig handeln – das Ordnungsamt ist hier nicht zuständig.
Die folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung hilft Ihnen, Falschparker in Bischofsheim rechtskonform und kostenlos zu melden:
- Beweissicherung: Machen Sie Fotos des Falschparkers, insbesondere von dessen Kennzeichen.
- Denkschrift erstellen: Notieren Sie die Zeit, das Datum und den Ort des Vorfalls.
- Meldung erstatten: Nutzen Sie unser [Meldeformular](https://falschparkermelden.com/melden).
Polizei und Ordnungsamt sind nur für öffentliche Straßen zuständig. Für private Stellplätze sichern wir Ihnen rechtlich geprüfte Unterstützung durch Anwälte in Bischofsheim. Bei weiteren Fragen oder wenn Sie eine rechtliche Begleitung wünschen, stehen wir zur Verfügung.