Falschparker auf privaten Stellplätzen melden
Das Parken auf privaten Stellplätzen in Biesenthal, sei es auf Kundenparkplätzen, vor Einfahrten oder in Wohnanlagen, ist nicht erlaubt, wenn kein entsprechendes Einverständnis des Eigentümers vorliegt. Falschparker auf jedem privaten Stellplatz dürfen gemeldet werden, sofern dieser ausreichend beschildert ist und die Besitzverhältnisse klar erkennbar sind.
Das Ordnungsamt ist für Verstöße im öffentlichen Raum zuständig, jedoch nicht für private Stellplätze. In Biesenthal haben Sie die Möglichkeit, Falschparker unkompliziert über unser Meldeformular zu erfassen. Dabei unterstützen wir Sie, indem wir rechtliche Ansprüche prüfen und die Abwicklung übernehmen.
Hier sind einige Beispiele, wann und wie Sie Falschparker melden können:
- Wenn Ihr Parkplatz oder Ihre Einfahrt blockiert wird, melden Sie den Falschparker direkt.
- Vergewissern Sie sich, dass keine Missverständnisse entstehen, und machen Sie gegebenenfalls Fotos als Beweis.
- Nutzen Sie unser System, um Ihnen unnötige Kosten und Ärger zu ersparen.