Diesen Dienst darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein- oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.
Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist bzw. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind, können angezeigt werden. So schützen Sie Ihr Eigentum in Biberach an der Riß effektiv.
Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden via Messenger gemeldet werden. Einfach Beweisbilder anfertigen und schicken.
Warum sollten Sie Falschparker melden? Wenn ein fremdes Fahrzeug Ihren Parkplatz besetzt, leiden Sie unter einem Nutzungsausfall. Durch die Meldung erhalten Sie eventuell eine Entschädigung, die Ihnen zusteht.
Eine kurze Anleitung zum Melden von Falschparkern in Biberach an der Riß:
- Beweisbilder des Falschparkers anfertigen.
- Online-Formular ausfüllen.
- Auf Rückmeldung der Kanzlei warten.
Diese einfache Vorgehensweise sorgt dafür, dass Sie rechtssicher handeln können, ohne in Vorleistung treten zu müssen. Nutzen Sie unseren Service, um den Ärger über Falschparker schnell zu beenden.