Um einen Falschparker auf einem privaten Stellplatz zu melden, sind folgende Schritte nötig: Zuerst sollten Sie sicherstellen, dass der Stellplatz klar beschildert ist und die Besitzverhältnisse für Dritte erkennbar sind. Wenn jemand ohne Erlaubnis auf Ihrem Stellplatz parkt, liegt eine Besitzstörung im Sinne der §§ 858, 862, 1004 BGB vor. In solchen Fällen dürfen Sie selbst handeln, ohne auf die Polizeibehörden angewiesen zu sein.
Bei Falschparkern kann zudem ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht werden. Hierzu sollten Sie Beweisfotos vom falsch parkenden Fahrzeug anfertigen. Achten Sie darauf, dass die Beschilderung und das Fahrzeug klar erkennbar sind.
Mit unserem Service können Sie den Falschparker rechtssicher melden. Wir arbeiten mit Partneranwälten zusammen, die Ihnen bei der rechtlichen Durchsetzung helfen. Sie müssen dafür keine Vorleistungen zahlen, und der gesamte Prozess erfolgt ohne Risiko. Darüber hinaus kann die Meldung sogar zu möglichen Entschädigungen führen, wenn Sie die Benutzung als unrechtmäßig nachweisen können.
Wenn Ihr Parkplatz regelmäßig von Falschparkern blockiert wird, kann es sinnvoll sein, rückblickend zu dokumentieren, wie oft dies geschieht. So können Sie Ihren Fall bei den Behörden oder vor Gericht noch stärker untermauern.
Hier sind einige lokale Beispiele und Tipps:
1. Wenn jemand Ihre Einfahrt zur Garage blockiert, informieren Sie sich darüber, wie Sie dies am besten dokumentieren.
2. Besuchen Sie die Stadtverwaltung von Barth, um Informationen über das richtige Vorgehen gegen Falschparker auf privaten Flächen zu erhalten, falls dies notwendig sein sollte.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen privat und öffentlich, da das Ordnungsamt Barth nur für öffentliche Straßen zuständig ist. Für private Parkplätze sind Sie selbst verantwortlich.
Wenn Sie unsicher sind, welche Rechte Sie haben oder wie das Melden funktioniert, besuchen Sie unsere Informationsseite.