In nur 3 Schritten von Ärger zu Entschädigung
In Städten sind Parkplätze knapp – oft werden deshalb private Stell- oder Kundenparkplätze unerlaubt genutzt. Abschleppen klingt nach einer Lösung, bringt jedoch Kosten und Aufwand: Sie müssen in Vorleistung gehen und riskieren zusätzliche Gebühren bei Leerfahrten. Die bessere Alternative: schnell, kostenlos und effizient – ohne Stress und Kostenrisiko.
Unser Service zur Meldung von Falschparkern ist einfach: Registrieren Sie sich und melden Sie den Falschparker in nur wenigen Minuten. Fertigen Sie Beweisbilder an und übermitteln Sie diese über unser Formular.
Wichtig! Die Polizei und das Ordnungsamt Bad Sobernheim sind nur für Verstöße im öffentlichen Raum zuständig. Für private Stellplätze sichern Ihnen unsere Partneranwälte rechtlich geprüfte Unterstützung zu.
Was tun bei Falschparkern auf Kundenparkplatz in Bad Sobernheim?
Wenn ein Fremdfahrzeug Ihren Kundenparkplatz blockiert, handelt es sich um eine klare Besitzstörung. Sie sind berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört das Melden des Falschparkers. Erfahren Sie hier, wie Sie vorgehen können.
Rechtliche Grundlagen für das Melden von Falschparkern
Das Recht zur Meldung von Falschparkern basiert auf dem Besitzrecht gemäß BGB (§§ 858 ff.) oder im Falle von Mietverhältnissen, auf dem Mietrecht. Dies bedeutet, dass Sie bei unerlaubter Nutzung Ihres Stellplatzes handeln dürfen, auch ohne die Behörde einzuschalten.
Wie funktioniert das Melden von Falschparkern?
Für die Meldung von Falschparkern müssen Sie das Online-Meldeformular ausfüllen. Dazu gehören die Angaben zur Adresse des Parkplatzes, das Datum, die Uhrzeit und optional eine kurze Beschreibung des Vorfalls.
Wichtig: Falschparker sollten klar erkennbar fotografiert werden, idealerweise in einem Winkel, der das Nummernschild deutlich zeigt. Vermeiden Sie unscharfe Bilder oder ungünstige Lichtverhältnisse.
Nachdem die Meldung eingegangen ist, kümmern sich unsere Partneranwälte um den weiteren Verlauf und prüfen die Ansprüche auf Unterlassung oder Entschädigung.