Falschparker auf privaten Stellplätzen
Wenn Sie in Bad Segeberg einen Falschparker auf Ihrem privaten Stellplatz oder in Ihrer Einfahrt entdecken, haben Sie rechtlich die Möglichkeit, diesen zu melden. Gemäß den Vorschriften des BGB (§§ 858 ff.) haben Sie als Eigentümer einen Unterlassungsanspruch bei einer Besitzstörung.
Ein Falschparker kann Ihre Zufahrt blockieren oder wertvolle Parkplätze für Ihre Kunden besetzen. In solchen Fällen ist es wichtig zu wissen, dass die Polizei und das Ordnungsamt nicht für private Flächen zuständig sind. Daher sollten Sie auf unsere Unterstützung zurückgreifen.
Der Meldeprozess
1. Fahren Sie auf unsere Webseite und klicken Sie auf das Meldeformular. Jetzt melden. 2. Geben Sie die relevanten Informationen an: Adresse des Parkplatzes, Datum und Uhrzeit sowie eine kurze Beschreibung des Vorfalls. 3. Reichen Sie das Formular ein und lassen Sie uns den Rest erledigen. Wir kümmern uns um die rechtliche Abwicklung und setzen Ihre Ansprüche gegebenenfalls durch.
Besonderheiten in Bad Segeberg
In Bad Segeberg stehen zahlreiche private Stellplätze, die häufig falsch beparkt werden. Stellen Sie sicher, dass geeignete Beschilderungen vorhanden sind, um Ihr Recht auf diesen Stellplatz zu untermauern. Jeder, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist, kann Falschparker melden und hat Anspruch auf rechtliche Beratung durch unsere Partneranwälte.
Häufige Fragen
Hier einigen häufigen Fragen, die Eigentümer in Bad Segeberg haben: