Wenn Sie in Aßlar wohnen und regelmäßig mit Falschparkern auf Ihrem privaten Parkplatz oder Ihrer Einfahrt konfrontiert werden, sind Sie nicht allein. Es gibt viele Möglichkeiten, wie Sie gegen diese Störungen vorgehen können. In der folgenden Anleitung erklären wir Ihnen die rechtlichen Grundlagen und den Ablauf des Meldens von Falschparkern.
In Deutschland, wie auch in Aßlar, haben Grundstückseigentümer ein Recht auf ungestörte Nutzung ihres Besitzes. Das bedeutet, wenn ein fremdes Fahrzeug Ihren Parkplatz oder Ihre Einfahrt blockiert, können Sie rechtlich dafür sorgen, dass dieser Falschparker entfernt wird. Sie können das Fahrzeug melden und eine rechtssichere Prüfung durch unseren Service anfordern.
Um einen Falschparker zu melden, benötigen Sie einige grundlegende Informationen:
- Die genaue Adresse des Parkplatzes
- Datum und Uhrzeit der Übertretung
- Details zum Fahrzeug (z. B. Markenname, Modell, Kennzeichen)
Der Meldungsprozess erfolgt einfach über unser Online-Formular. Zudem geben wir Ihnen auf unserer Seite hilfreiche Hinweise, wie Sie Beweisbilder anfertigen können, die zur Unterstützung Ihrer Meldung erforderlich sind.
Tipps zu häufigen Parkanliegen in Aßlar
Es ist wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass das Ordnungsamt Aßlar nicht für private Stellplätze zuständig ist. Sollten Sie in der Innenstadt einen Parkverstoß sehen, beispielsweise durch Falschparker auf öffentlichen Parkplätzen, so können diese Missstände allerdings an die Polizei weitergeleitet werden.
Zusätzliche Informationen zu Falschparkern
In Aßlar gibt es immer wieder Probleme mit Pkw, die nicht nur die Einfahrt zu einem Grundstück blockieren, sondern auch in anderen sensiblen Bereichen, wie beispielsweise vor Garagen oder auf Kundenparkplätzen, abgestellt werden. Es ist für Sie als Eigentümer wichtig zu wissen, dass Sie in solchen Fällen das Recht haben, eine Besitzstörungsklage nach § 339 ABGB einzuleiten. Hierbei unterstützen wir Sie gerne und klären mit Ihnen die nächsten Schritte.