Rechtliche Grundlagen
In Deutschland haben Sie gemäß BGB § 858 das Recht, sich gegen unberechtigte Störungen Ihres Besitzes zur Wehr zu setzen. Das bedeutet, wenn jemand auf Ihrem Privatparkplatz in Ansbach parkt, können Sie rechtlich handeln. Polizei und Ordnungsamt sind nur für öffentliche Flächen zuständig.
Schritte zur Meldung von Falschparkern
Wenn Sie einen Falschparker auf Ihrem privaten Stellplatz bemerken, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Dokumentation: Machen Sie Beweisfotos des falsch parkenden Fahrzeugs.
- Kontakt mit uns aufnehmen: Nutzen Sie unser Meldeformular, um den Vorfall zu skizzieren.
- Überprüfung der Rechtslage: Unsere Partneranwälte prüfen Ihren Fall kostenlos.
Wir bieten Ihnen rechtliche Unterstützung, damit Sie möglichen Entschädigungsansprüchen gerecht werden können.
Tipps für konkrete Situationen
Falschparker auf Kundenparkplätzen
Falls Ihr Kundenparkplatz in Ansbach belegt ist, können Sie ebenfalls Meldung erstatten. Schilder, die darauf hinweisen, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt, erhöhen die Rechtssicherheit.
Blockierte Einfahrten
Wenn Ihr Grundstückseingang durch einen Falschparker blockiert wird, können Sie diesen ebenso melden. Damit sichern Sie Ihre Zufahrt.
Wichtige Hinweise zur Meldung
Die Vorgehensweise ist einfach und schnell. Hier erfahren Sie mehr über den Ablauf.