Was ist der Unterschied zwischen Besitzstörung und Ordnungswidrigkeit?
Die Ordnungswidrigkeit im Zusammenhang mit Falschparken betrifft ausschließlich den öffentlichen Verkehrsraum. Dort gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO), und illegale Parkverstöße werden vom Ordnungsamt oder der Polizei geahndet. Typische Beispiele sind Parkverstöße auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder öffentlichen Parkplätzen.
Dagegen liegt eine Besitzstörung auf privatem Grund vor, wenn ein Fahrzeug ohne Erlaubnis auf einem Privatparkplatz oder einer privaten Garageneinfahrt parkt und dadurch den Besitz oder Gebrauch dieses Grundstücks beeinträchtigt. Rechtsgrundlage in Deutschland ist hier vor allem das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 858, 862 und 1004, die den Schutz des Besitzes sichern. In Österreich greift die Besitzstörungsklage (§ 339 ABGB).
Warum gilt die Straßenverkehrsordnung nicht auf privatem Grund?
Privatparkplätze, Firmengelände, Einfahrten und andere private Flächen fallen rechtlich nicht unter die StVO. Daher kann die Polizei hier nicht aktiv werden – es ist Sache des Grundstückseigentümers, seinen Besitz zu schützen. Falschparker auf solchen Flächen behindern den rechtmäßigen Besitzer oder Nutzer und verletzen damit dessen Besitzrechte.
Dies bedeutet auch, dass das Ordnungsamt und die Polizei auf privaten Flächen nicht zuständig sind. Stattdessen ergeben sich zivilrechtliche Ansprüche gegen den Falschparker, um die Störung zu beseitigen und ggf. Schadensersatz oder Entschädigung zu verlangen.
Rechtlicher Schutz bei Besitzstörung
Bei einer Besitzstörung können Sie:
- den Falschparker auffordern, das Fahrzeug zu entfernen,
- bei wiederholten Verstößen Unterlassungsansprüche geltend machen und
- im Einzelfall Schadensersatz oder Entschädigung für die Beeinträchtigung verlangen.
Eigene Eingriffe, wie Abschleppen, sind mit Risiken verbunden und daher nicht zu empfehlen. Stattdessen empfiehlt sich ein rechtlich sicherer Weg über spezialisierte Dienste und Anwälte.
Wann ist das Ordnungsamt nicht zuständig?
Das Ordnungsamt wird in der Regel nicht tätig, wenn Fahrzeuge auf privatem Grund parken, da hier keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO vorliegt. Viele Besitzer vermuten fälschlicherweise, dass die Polizei helfen muss – tatsächlich ist dies aber nicht der Fall. Zuständig bleibt ausschließlich der Eigentümer oder Berechtigte des Grundstücks, der seine Besitzrechte durchsetzen kann.
Welche Folgen ergeben sich daraus für Betroffene?
Das heißt:
- Eigentümer sollten Falschparker nicht selbst entfernen oder abschleppen, da dies Risiken birgt.
- Sie können die Besitzstörung zivilrechtlich geltend machen, um das unbefugte Parken zu unterbinden.
- Im Ernstfall kann der Falschparker auf Unterlassung und gegebenenfalls Entschädigung in Anspruch genommen werden.
Rechtssichere und kostenlose Lösung: Falschparker melden mit FALSCHPARKERMELDEN
Um Falschparker auf privatem Grund effektiv und ohne eigenes Risiko zu melden, empfiehlt sich die Nutzung des Online-Portals FALSCHPARKERMELDEN. Hier können Sie in wenigen Schritten eine Meldung abgeben:
- Beweisfotos des Fahrzeugs und des Parkverstoßes aufnehmen (achten Sie auf klare Darstellung von Kennzeichen und Umgebung).
- Das Meldeformular mit allen relevanten Daten ausfüllen und Fotos hochladen.
- Die Meldung wird von Partneranwälten kostenfrei auf Rechtmäßigkeit geprüft.
- Bei Vorliegen einer Besitzstörung erfolgt die rechtssichere Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen.
- Mögliche Entschädigungen werden geprüft und geltend gemacht.
Dieses Verfahren ist nicht nur kostenlos, sondern schützt Sie auch vor eigenen rechtlichen Risiken. Da Polizei und Ordnungsamt hier keine Rolle spielen, ist diese zivilrechtliche Route der richtige Weg.
Weiterführende Informationen
Wenn Sie mehr darüber wissen möchten, wie Sie Falschparker auf privaten Flächen rechtssicher melden, lesen Sie unseren Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum Melden von Falschparkern. Für gewerbliche Parkplätze bieten wir außerdem eine spezielle Lösung an – weitere Details finden Sie auf der Landing Page für Gewerbekunden.
Praxisbeispiele: Wann liegt eine Besitzstörung vor?
Ein Beispiel: Ein Auto parkt dauerhaft auf der Kundenparkfläche vor einem Geschäft, obwohl es keine Erlaubnis gibt. Hier liegt eine Besitzstörung vor, denn die Nutzung der Fläche wird durch den Falschparker unbefugt behindert und Kunden können nicht parken.
Ein anderes Beispiel: Eine Garageneinfahrt wird kurzfristig blockiert, sodass der Eigentümer nicht ausfahren kann. Auch das stellt eine Besitzstörung dar, die zivilrechtlich verfolgt werden kann.
In beiden Fällen ist die Polizei nicht zuständig und das Ordnungsamt wird nicht tätig. Über den Service von FALSCHPARKERMELDEN lassen sich solche Fälle unkompliziert und rechtlich korrekt bearbeiten.
FAQ – Häufige Fragen zum Thema
Kann ich als Privatperson Falschparker auf privatem Grund selbst abschleppen?
Das Abschleppen von Fahrzeugen ohne Einverständnis ist mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden und kann zu Schadensersatzforderungen führen. Deshalb raten Fachleute dringend davon ab. Nutzen Sie stattdessen professionelle Services zur rechtssicheren Meldung.
Welche Vorteile bietet die Meldung über FALSCHPARKERMELDEN?
Der Service sorgt für eine kostenfreie rechtliche Prüfung durch Partneranwälte, übernimmt die Kommunikation mit dem Falschparker und setzt Ihre Ansprüche durch – ohne eigenes Risiko und ohne Kosten für Sie.
Wann liegt eine Besitzstörung genau vor?
Eine Besitzstörung liegt vor, wenn Ihr Besitz – z. B. Ihr privater Parkplatz oder Ihre Garageneinfahrt – durch Dritte (wie Falschparker) beeinträchtigt wird und Sie dadurch in Ihrem Gebrauch behindert werden.
Ist die Besitzstörung auch relevant bei weniger als einer Stunde Parkdauer?
Ja. Auch kurzes Parken ohne Erlaubnis kann eine Besitzstörung darstellen und ist nicht ohne Folgen. Ein Kurzparker muss mit Konsequenzen rechnen.
Fazit
Der rechtliche Unterschied zwischen Besitzstörung auf privatem Grund und Ordnungswidrigkeit im öffentlichen Verkehrsraum ist wichtig für Eigentümer:innen, die Falschparker ohne eigenes Risiko und Kosten loswerden möchten. Während Polizei und Ordnungsamt im öffentlichen Raum zuständig sind, bietet das Zivilrecht auf privaten Grundstücken den Schutz vor unerlaubtem Parken.
Der digitale Service von FALSCHPARKERMELDEN macht es möglich, Besitzstörungen rechtssicher, kostenlos und ohne Risiko zu melden und durchzusetzen. Damit haben Sie eine effektive und einfach zugängliche Lösung, um Ihren privaten Raum zu schützen.
Nutzen Sie jetzt das kostenlose Meldeformular und setzen Sie Ihre Rechte durch – bequem, transparent und sicher.