Falschparker melden – schnell,
kostenlos & rechtssicher

Ihr Stellplatz oder Ihre Einfahrt blockiert? Melden Sie den Falschparker in wenigen Sekunden – und erhalten Sie kostenlos rechtssichere Unterstützung inklusive möglicher Entschädigung.

In nur 3 Schritten von Ärger zu Entschädigung

In Städten sind Parkplätze knapp – oft werden deshalb private Stell- oder Kundenparkplätze unerlaubt genutzt. Abschleppen klingt nach einer Lösung, bringt jedoch Kosten und Aufwand: Sie müssen in Vorleistung gehen und riskieren zusätzliche Gebühren bei Leerfahrten.

Die bessere Alternative: schnell, kostenlos und effizient – ohne Stress und Kostenrisiko.

1

Foto hochladen

Beweis sichern: Einfach das falsch geparkte Auto mit Kennzeichen fotografieren – fertig

2

Vollmacht bestätigen

Kurz das Formular ausfüllen und digital unterschreiben – dauert keine 60 Sekunden

3

Absenden & zurücklehnen

Wir übernehmen ab hier: Unsere Partneranwälte kümmern sich um alles. Für Sie bleibt es kostenlos – mit Aussicht auf Entschädigung.

So wird es richtig gemacht

Hier finden Sie einige Beispiele an denen Sie erkennen können wann eine

Meldung sinnvoll ist und wann eher davon abgesehen werden sollte

Keine private Stellfläche

Für solche Fälle wäre das Ordnungsamt zuständig, da im öffentlichen Verkehrsraum geparkt.

Keine Behinderung

Es ist keine private Ausfahrt versperrt und das Fahrzeug parkt lediglich im öffentlichen Raum.

Mehrere Stellplätze versperrt

Dreister geht es kaum, wenn sogar mehrere Parkplätze blockiert werden.

Garagenausfahrt versperrt

Hier lässt sich beim besten Willen das Fahrzeug nicht mehr herausfahren.

Wer darf einen Falschparker melden?

Grundsätzlich darf jeder melden, dessen privater Stellplatz, Einfahrt oder Kundenparkplatz unrechtmäßig blockiert wird

Eigentümer, Mieter oder Pächter

Sie haben einen privaten Stellplatz, den jemand ohne Berechtigung nutzt? Dann können Sie den Falschparker rechtssicher melden und eine Entschädigung erhalten

Gewerbliche Nutzer & Unternehmen

Hausverwaltungen, Tankstellen, Supermärkte oder Rastplätze: schützen Sie Ihre Kundenparkplätze vor Fremdnutzung. Unser Service unterstützt Sie dabei – unkompliziert und ohne Kosten.

Blockierte Ein- und Ausfahrten

Wird Ihre Garagenzufahrt oder Grundstückseinfahrt zugeparkt, können Sie den Verstoß ebenfalls melden. So sichern Sie sich jederzeit freie Zufahrt.

Für Falschparker auf öffentlichen Straßen sind ausschließlich Polizei oder Ordnungsamt zuständig.

Ihre Vorteile auf einen Blick

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Kostenlos & ohne Risiko

Für Sie entstehen keine Kosten – wir übernehmen alles.

Finanzieller Ausgleich möglich

Bei erfolgreicher Meldung erhalten Sie eine Entschädigung für den blockierten Parkplatz.

Bundesweit nutzbar

In ganz Deutschland & Österreich – ob Stellplatz, Einfahrt oder Kundenparkplatz

Rechtssicher statt Abschleppen

Unterlassungsanspruch durch unsere Partneranwälte – ohne Vorleistung und ohne Stress

Einfach & digital

Melden Sie bequem online oder direkt per Messenger – in Sekunden erledigt.

Bereits über 5.000 Falschparker erfolgreich gemeldet – und täglich werden es mehr

Rechtlich abgesichert – ohne Aufwand für Sie

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Deutschland

Unsere spezialisierten Partneranwälte setzen Ihren Unterlassungsanspruch nach BGB (§§ 858, 862, 1004) durch. Sie müssen sich um nichts kümmern außer den ersten Klick. Alle Schritte werden für Sie übernommen, Updates erhalten Sie automatisch.

Österreich

Mit der Besitzstörungsklage (§ 339 ABGB) sorgen unsere Partnerkanzleien für schnelle Abhilfe – ganz ohne Risiko oder Vorleistung. Auch hier gilt: Wir kümmern uns um alles, Sie erhalten lediglich Zwischenstände.

Jetzt in Österreich melden

Polizei und Ordnungsamt greifen nur auf öffentlichen Straßen ein. Bei privaten Stellplätzen sichern wir Ihnen rechtlich geprüfte Unterstützung durch Anwälte – bundesweit.

Falschparker melden in Ihrer Stadt

Unser Service ist erfolgreich im Einsatz – von Berlin bis Wien. Wählen Sie Ihre Stadt und 

melden Sie Falschparker direkt vor Ort

Bereits tausende Meldungen erfolgreich in deutschen Städten abgewickelt – auch in Ihrer Nähe

Mehr erfahren – Ihr Wissen rund ums Falschparken

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Eigentümer, Mieter oder Pächter

Sie haben einen privaten Stellplatz, den jemand ohne Berechtigung nutzt? Dann können Sie den Falschparker rechtssicher melden und eine Entschädigung erhalten

Für Gewerbekunden

Parkplätze für Kunden oder Mitarbeiter blockiert? Hier erfahren Firmen, Hausverwaltungen & Tankstellen alles im Detail.

Ratgeber & Urteile

Aktuelle Tipps und Gerichtsurteile zum Thema Falschparken – bleiben Sie rechtlich immer auf dem neuesten Stand.

Häufige Fragen

Warum Sie Falschparker mit uns melden sollten – schnell, kostenlos und mit starker Wirkung.

Was kostet das Melden von Falschparkern?

Sowohl die Nutzung der Plattform, als auch die gesamte weitere Rechtsverfolgung durch Partnerkanzleien sind und bleiben für den User kostenlos. Ebenso werden die anfallenden Gebühren für die Halteranfrage vorschüssig von „FALSCHPARKERMELDEN“ übernommen und später verrechnet. Das heißt, am Ende profitiert der Nutzer sogar noch durch die von „FALSCHPARKERMELDEN“ geltend gemachten sowie bestenfalls „on top“ vereinnahmten Schadensersatzzahlungen und erhält bis zu 40 € pro erfolgreich geahndetem Parkverstoß.

Die Schadensersatzzahlung steht komplett dem Eigentümer / Pächter / Mieter zu, also demjenigen, dem das Recht zur Nutzung an dem Parkplatz zusteht.

„FALSCHPARKERMELDEN“ arbeitet mit einem wöchentlichen Zahlungslauf. Nachdem ein Zahlungseingang von einem Falschparker verzeichnet wurde, wird dieser zunächst mitgeteilt und gelangt mit dem nächsten Zahlungslauf zur Auszahlung.

Diesen Dienst darf von jedem genutzt werden, der Eigentümer, Pächter oder Mieter eines privaten Stellplatzes ist und dessen Parkplatz unerlaubt von einem Dritten genutzt wurde. Auch Falschparker, die die Ein-oder Ausfahrt eines Grundstücks blockieren, können gemeldet werden. Für die Ahndung von Falschparkern auf öffentlichen Straßen sind indes ausschließlich die Polizei- oder Ordnungsbehörden zuständig.

Nachdem die Registrierung erfolgt ist, kann ein Falschparker innerhalb von wenigen Sekunden via Messenger gemeldet werden. Einfach Beweisbilder anfertigen und schicken.

Nein. Die komplette Kommunikation findet über Chats mit den hier angebotenen Messenger-Diensten statt. Im späteren Verlauf werden Sie ggf. noch von der Kanzlei, die Sie fortan bei Rechtsverfolgung von Falschparkern unterstützt, über den aktuellen Sachstand einer Meldung informiert.

Falschparker auf jedem privaten Stellplatz, sofern dieser ausreichend beschildert ist bzw. die Besitz- bzw. Eigentumsverhältnisse für jeden Außenstehenden erkennbar sind.

Für jeden Parkverstoß wird ein separater Auftrag erteilt. Dieser Auftrag sollte dann auch nicht mehr anderweitig vergeben werden, da der Falschparker durch mehrfache Geltendmachung verwirrt werden könnte und damit dessen Zahlungsbereitschaft bzw. Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungs- sowie Verpflichtungserklärung deutlich eingeschränkt werden würde.

Durch die Registrierung sowie das Übersenden von Beweisbildern wird lediglich eine kostenlose Dienstleistung in Anspruch genommen, die den Nutzer vertraglich nicht bindet, sondern nur dabei unterstützt, den Sachverhalt zum gemeldeten Falschparker sachgerecht aufgearbeitet an Verkehrsrechtsexperten zu übermitteln.

Nach der Meldung des Sachverhaltes setzen sich unsere Verkehrsrechtsexperten zunächst mit den zuständigen Zulassungsstellen in Verbindung und ermitteln hierüber im Wege einer sog. Registerauskunft den Halter des falsch parkenden Fahrzeugs. Im Anschluss bekommt der Halter Post und wird damit zugleich anwaltlich aufgefordert, den verursachten Schaden sowie die damit einhergehenden Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Sollte er das nicht tun, wird er ergänzend anwaltlich abgemahnt, da sodann in der Regel eine Wiederholungsgefahr vermutet werden kann. Dieser Vorgang kann in Ausnahmefällen bis zu 12 Wochen andauern – in solchen Fällen erhält der Nutzer aber eine gesonderte Sachstandsmitteilung (s.o.). Erfahrungsgemäß lässt sich ein Fahrzeughalter aber bereits innerhalb von zwei bis vier Wochen ausfindig machen (je nach Auslastung der zuständigen Behörde).

Nein, grundsätzlich reicht es aus, wenn klar erkennbar ist, dass der Parkplatz gerade nicht öffentlich ist, sondern ausschließlich als privater Stellplatz genutzt wird bzw. es sich in gewerblicher Hinsicht um einen Kundenparkplatz handelt.

In der Regel wird hier ein Wert gewählt, der dem Nutzungsausfall entspricht, den der Eigentümer / Pächter / Mieter dadurch erleidet, weil er seinen Parkplatz nicht nutzen kann – alternativ werden auch dadurch entstehende Zusatzkosten (durch notwendiges Ausweichen auf kostenpflichtige Parkplätze in Parkhäuser etc.) vom Nutzer hinzugesetzt. Mit einem Betrag bis 40 EUR wird insoweit ein pauschaler Mittelwert angenommen bzw. festgelegt, der jedoch eher noch weiter nach oben zulasten des Falschparkers ausgelegt werden könnte (je nachdem, welchen Gesamtschaden er durch die konkret verursachte Parkdauer davonträgt).

Wir distanzieren uns eindeutig von diesem eigentlich viel zu kurz gedachten Pauschal-Verdacht! Es geht hier vornehmlich um das Respektieren fremden Eigentums oder Besitzes, sprich das Recht eines Betroffenen auf den eigenen Stellplatz oder die eigene Zufahrt – und eben nicht darum, dass sich Mitbürger im öffentlichen Raum als „Hilfssheriff zum Schaden Anderer“ gerieren. Unsere Dienstleistung soll vielmehr die Rechtsposition des betroffenen Eigentümers, Besitzers sowie Pächters stärken und diesem am Ende des Tages Zeit, Nerven und vor allem Geld einsparen. Selbstredend, dass wir uns für entsprechende Verkehrsbehinderungen im öffentlichen Raum nicht zuständig fühlen und bei diesbezüglichen Anfragen konsequent auf den Amtsweg verweisen.

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